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TUI TRAVELStar - GANTER Reisen GmbH & Co KG

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit


TUI TRAVELStar GmbH ist bemüht, die Webseite www.ganterreisen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ganterreisen.de .

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?


Diese Erklärung wurde erstellt am: 27.06.2025, letzte Änderung 27.06.2025

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?


Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

 

  • Barriere: Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht durchgängig gegeben, Elemente im Menü werden nicht in der logischen Reihenfolge angesteuert.
  • Barriere: Einige Links enthalten keinen Text.
  • Barriere: Einige Buttons sind leer oder enthalten keinen beschreibenden Text.
  • Barriere: Einige Bilder enthalten keinen alternativen Text

Wir arbeiten bereits an der Behebung dieser Barrieren.

 

 

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erfragen


Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
TUI TRAVELStar GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
info@travelstar.de
 

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde


Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit in Deutschland ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), die ihren Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt, haben wird und zum 28. Juni 2025 die Arbeit aufnehmen soll.Sie wird die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) übernehmen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

 

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